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Verpackungsentsorgung
"Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung ( A & C Busshoff GbR, Bahnhofstrasse 37, 46414 Rhede). Wir nennen Ihnen dann unser Entsorgungsunternehmen.
Das von der Landbell betriebene System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist in allen Bundesländernder Bundesrepublik Deutschland als Befreiungssystem gem. § 6 Abs. 3 (ab 01.01.2009 § 6 Abs. 5) VerpackV festgestellt.
Landbell ist Inhaberin der international registrierten Marke „Landbell-Baum“, mit der die an ihrem System beteiligten Verkaufsverpackungen gekennzeichnet werden können. Der Auftraggeber ist Hersteller / Vertreiber von
Verkaufsverpackungen und nach § 6 Abs. 1 VerpackV zu deren Rücknahme und Verwertung verpflichtet.
Wir sind Vertragspartner der Firma
Landbell AG



